Psychotherapie in der Jugendhilfe
In meiner Praxis biete ich für Kinder und Jugendliche Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung gemäß
§ 27 SGB VIII sowie als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII an.
§ 27 SGB VIII sowie als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII an.
Indikationen sind u.a.
- seelische Erkrankungen, durch die die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.
- behandlungsbedürftige seelische Störungen, die im Rahmen ungünstiger Sozialisationsbedingungen entstanden sind.
- wenn die Erziehung zum Wohle des jungen Menschen nicht gewährleistet ist.
- wenn ein erzieherischer Bedarf besteht, der mit den aktuell vorhandenen erzieherischen Ressourcen allein nicht gedeckt werden kann
- wenn Psychotherapie grundsätzlich geeignet ist, die Zwecke von Hilfe zur Erziehung zu erfüllen.
Verfahrensablauf
Sollte sich für Ihr Kind ein psychotherapeutischer Bedarf nach den o.a. Indikationen abzeichnen, setzen Sie sich mit dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) Ihres Jugendamtes sowie mit einem Fachdiagnostischen Dienst zur diagnostischen Abklärung in Verbindung. In Absprache mit dem Fachdiagnostischen Dienst können dann ggf. probatorische Sitzungen zur Therapieplanerstellung in meiner Praxis beauftragt werden, an die sich eine Psychotherapie anschließt.
Sollte sich für Ihr Kind ein psychotherapeutischer Bedarf nach den o.a. Indikationen abzeichnen, setzen Sie sich mit dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) Ihres Jugendamtes sowie mit einem Fachdiagnostischen Dienst zur diagnostischen Abklärung in Verbindung. In Absprache mit dem Fachdiagnostischen Dienst können dann ggf. probatorische Sitzungen zur Therapieplanerstellung in meiner Praxis beauftragt werden, an die sich eine Psychotherapie anschließt.