Im Folgenden möchte ich Sie über die Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie informieren. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung!
Private Krankenversicherung und Beihilfe Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Es empfiehlt sich daher, Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und Informationen über die jeweiligen Leistungen und notwendige Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche halte ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): Verhaltenstherapie (GOP-Ziffer 870): 100,55 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungs- verfahren nach § 13.3 SGB V möglich: Demnach ist Ihre Krankenversicherung dazu angehalten, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes einen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anzubieten. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, so müssen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Auch hier empfehle ich Ihnen, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und diesbezüglich Informationen einzuholen. Im Anschluss daran unterstütze ich Sie hinsichtlich der Beantragung der Kostenübernahme. Zum genauen Ablauf informiert die Psychotherapeutenkammer in dem Ratgeber Kostenerstattung.
Selbstzahler
Für Selbstzahler der Psychotherapie gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage der psychotherapeutischen Gespräche (s.o.).
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.
Entspannungsverfahren
Meine Praxis verfügt über die Möglichkeit, Entspannungsverfahren über die Krankenkassen abzurechnen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Es empfiehlt sich daher, Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und Informationen über die jeweiligen Leistungen und notwendige Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche halte ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): Verhaltenstherapie (GOP-Ziffer 870): 100,55 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungs- verfahren nach § 13.3 SGB V möglich: Demnach ist Ihre Krankenversicherung dazu angehalten, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes einen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anzubieten. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, so müssen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Auch hier empfehle ich Ihnen, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und diesbezüglich Informationen einzuholen. Im Anschluss daran unterstütze ich Sie hinsichtlich der Beantragung der Kostenübernahme. Zum genauen Ablauf informiert die Psychotherapeutenkammer in dem Ratgeber Kostenerstattung.
Selbstzahler
Für Selbstzahler der Psychotherapie gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage der psychotherapeutischen Gespräche (s.o.).
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.
Entspannungsverfahren
Meine Praxis verfügt über die Möglichkeit, Entspannungsverfahren über die Krankenkassen abzurechnen.